Mitglied im Verband Unabhängiger Heilpraktiker /VUH
zuständiges Finanzamt: Oranienburg Landkreis Oberhavel
Erlaubnis
zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung erteilt durch
das Bezirksamt Tempelhof von Berlin 1997
Rechtsgrundlagen: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBl. III 2122-2) Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBl. III 2122-2-1)
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